Sterbehilfe (Euthanasie)

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jama Sterbehilfe (Euthanasie)

Unter Sterbehilfe bzw. Euthanasie (schöner Tod) versteht man die Verkürzung der Sterbephase eines unheilbar Kranken durch Maßnahmen anderer Personen. Maßnahmen können verschiedene sein.

Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen. Beispiele: Beatmung, Dialyse, Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamente (außer Schmerz- und Beruhigungsmittel)

Bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod eines unheilbar kranken Menschen aktiv herbeigeführt: Beispiel: Überdosis

Die indirekte Sterbehilfe ist eine nicht gewollte bzw. gezielte Tötung. Zugunsten einer besseren / stärkeren Schmerzbehandlung wird der vorzeitige Tod inkauf genommen. Es geht also um die "innere Einstellung" und um die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden bei der Verabreichung von Medikamenten. Dies hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen, muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Die Nichtverabreichung notwendiger starker Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herzbeizuführen, ist unärztlich und kann sogar wegen der nicht ausreichend behandelten Schmerzen als Körperverletzung geahndet werden.

Die aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Schweiz und Australien erlaubt, soweit ich weiß.

Folgende Nachteile sehe ich dabei:
1. Missbrauch aus finanziellen Gründen seitens der Krankenkassen.
2. Differenzierung, wer es wert ist weiter zu leben.
3. Seitens der Patienten wird die Sterbehilfe meist wegen der Sinnfrage als einzigen Ausweg gesehen. "Der Tod ist die Antithese zum Leben und nicht eine mögliche Lösung für Probleme des Lebens!" (sinngemäß aus dem NOVO Artikel: http://www.novo-magazin.de/69/novo6954.htm )


Eure Meinungen diesbezüglich würde mich interessieren. Die Selbstbestimmung des Patienten und der "Eid des Hippokrates" stehen sich gegenüber. Wer darf, wann als letzter entscheiden, ob ein Patient am Leben bleibt oder nicht? Seht ihr die Regelung in den Niederlanden als gelungen an?

Gruß,

Jama
 
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Doc Peregrino Sterbehilfe (Euthanasie)

Falls sich jemand dazu informieren möchte:

http://www.aerzteblatt.de/v4/dossiers/default.asp?id=8

Hier findet man den Stand der Dinge und einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im In- und Ausland.

Ich finde den Aspekt der aktiven Palliativmedizin schon recht greifend, obwohl das in der Realität vielleicht auch mal frustan für alle Beteiligten sein kann. Aber ich hätte für mich auch ein besseres Gefühl, wenn ich alles getan hätte, um das Leid gelindert zu haben.

Ob man sich nun der Möglichkeit des freien klaren Patientenwillens total verschließen sollte, ist für mich dennoch fraglich, aber der deutsche Ärztetag scheint hier ganz klar Positin zu beziehen.
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chefin

Ich habe bereits einige mir sehr Nahestehende bei ihrem letztenWweg begleitet. Ja, ich denke, wenn keine Heilung mehr möglich ist, dann haben wir die Pflicht, die Würde des Kranken zu schützen und ihn zu begleiten, und diese Begleitung für den Sterbenden so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die Hospitze stellen da eine seehr wichtige Rolle dar!! Mut zu sagen, wir sind nicht die BESTIMMER (auch Gott), sondern unsere Aufgabe ist es ohne Anspruch den Sterbenden mit Zuneigung zu begeliten, wenn er es will, stellt eine viel gößere Größe dar als die Apparatemedizin!
Meiner krebskranken Schwester wollten sie das Morphium verwehren im Finalstadium, "weil sie süchtig werden könnte!" Dieser Arzt sollte seine Zulassung zurückgeben. Als meine Schwester dann starb, habe ich einige Zeit gewartet, bevor ich Schwestern und Ärzten Bescheid gab, damit eine Wiederbelebung NICHT mehr möglich war.
Einem Freund haben sie die Schmerzmedikamente entzogen um ihn OP-fähig zu machen um , je eigentlich warum? (Er sollte ein Implantat bekommen, damit man vielleicht darüber irgendwann mal Medikamente alizieren könnte, Er starb aber vorher) Er hatte den "Vorteil", dass der Schmerz ihm den Verstand raubte und er zumindest sein Sterben nicht mehr mitbekam!
Zynismus pur!
Jedem Hund erspart man diese Tortur! Wir müssen uns endlich von der Vergangenheit unserer Eltern und Großeltern befreien und einfach mal bereit sein, offen und ehrlich zu diskutieren und auch neue, humane Handlungsansätze wagen.
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jama

Hallo Chefin,

das ist wirklich ein dickes Ding, dass der Arzt die Schmerzmittel einfach abgesetzt hat... argh.

Zitat:
Ja, ich denke, wenn keine Heilung mehr möglich ist, dann haben wir die Pflicht, die Würde des Kranken zu schützen und ihn zu begleiten, und diese Begleitung für den Sterbenden so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die Hospitze stellen da eine seehr wichtige Rolle dar!!

Ich bin davon ausgegangen, dass bereits in dem Sinne gehandelt wird?!
Geht ja auch aus dem Dossier hervor, den Doc Peregrino ( Willkommen ) verlinkt hat.

Zitat:
Jedem Hund erspart man diese Tortur! Wir müssen uns endlich von der Vergangenheit unserer Eltern und Großeltern befreien und einfach mal bereit sein, offen und ehrlich zu diskutieren und auch neue, humane Handlungsansätze wagen.

Dem kann ich nur zustimmen, aber welche Konsequenzen ziehst dabei in Bezug auf die aktive Sterbehilfe?

Gruß,

Jama
 
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Doc Peregrino

Hallo Chefin,

es tut mir leid, dass Du leidvolle Erfahrungen machen musstest.

Allerdings, denke ich, zeigst Du eher Fehler / Schwierigkeiten in der Palliativmedizin auf. Schmerzmedikamente wegen der Suchtgefahr bei Patienten mit infauster Prognose zu entziehen mit dem Argument der Abhängigkeitsentwicklung klingt selbst für Laien sinnlos und unlogisch. Mal davon abgesehen ist die Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung bei korrekt durchgeführter Therapie mit konstanten Medikamentenspiegeln eher gering. Ein anderes Problem ist die Toleranzentwicklung (Valium). Bei Problemen mit der Medikation muss diese umgestellt werden, auch im Falle der Operation. Dieser sogenannte Port (Applikationsimplantat) hätte die Schmerztherapie bestimmt vereinfacht und verbessert.

Aber wenn man für die aktive Sterbehilfe argumentiert, darf dieses nicht geschehen, wenn man sich dabei auf die falsche Anwendung der anderen Methode bezieht. Wenn das eine nicht optimal angewendet wurde, ist dieses ja kein Argument für die andere Alternative. Andersrum geht es ja auch nicht.

Ein überspitztes Beispiel: "Weil viel zu leichtfertig und missbräuchlich aktive Sterbehilfe geleistet wird, anstatt therapeutische Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte sie abgeschafft werden."

So geht es ja auch nicht.

In Deinem Beispiel kann man die beiden Möglichkeiten diskutieren: Aktive Sterbehilfe im auswegslosen Fall oder aktive palliative Medizin mit maximaler Linderung von Schmerz und Leid.
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flixgott

ich will mal eine moralische frage aus dem abtreibungsthread hier einbringen: wenn wir nicht das recht haben sollen leben 'künstlich' zu beenden, dann haben wir auch nicht das recht es (ebenso) 'künstlich zu verlängern!

nein, ich bin nicht gegen (jede) medizinische behandlung, aber ich denke, gerade solche beipiele wie das von der chefin zeigt doch eindeutig ein paar tendenzen auf! ich hatte selber ein fall in der familie, wo einem schwerst kranken die schmerzmittel nicht mehr gegeben wurden, denn er könnte davon süchtig werden! was ist schon so schlimm daran süchtig zu werden, wenn man dann wenigstens die letztens tage noch glücklich ist?! (warum einen 70jährigen alkoholiker noch in die enziehung schicken?) es stellt sich eben auch die frage, ob sich eingriffe einer bestimmt größenordnung noch lohnen, wenn dem patienten damit nicht wirklich angenehmere perspektiven geschaffen werden.

ich sehe in der aktiven sterbehilfe durchaus auch eine gefahr des missbrauchs, aber nur um eventuellem missbrauch vorzubeugen, gleich eine ganze (in vielen fällen durchaus sinnvolle) maßnahme zu untersagen halte ich für wenig progressiv.

das thema sucht (auch gerade bei schmerzmitteln) stellt für mich noch ein ganz anderes weites und unzureichend diskutiertes feld dar, denn es gibt ja auch genügend beispiele von süchtigen (ob drogen, internet, medikamente, spiele oder sonst was) die mit ihrer sucht klar kommen, weil sie keine gesellschaftlichen und sozialen nachteile draus ziehen. ich hab das gefühl junkies werden durch die gesellschaft und nicht durch die drogen zu junkies!
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Kati Strerbehilfe

Hi Jama,

ich bin Kati(14) aus Wesseling (zwischen Kön und Bonn).
Ich muss ein Referat über Euthanasie halten.Das Thema ist voll interressant und ich hab darüber schon total viel rausgefunden.

Euthanasie in Deutschland als Gesetz einzuführen wäre meiner meinung nach eine sinnvolle Idee. Wenn man zum Beispiel Hirntod ist udn nichts mehr machen kann nur noch da liegt und sich schon vom Leben verabschiedet hat, warum soll man dann weiter leben? Da hat das Leben doch keinen Sinn mehr oder?
Wenn man nicht mehr leben will und nicht euthanasie anweden kann dann springt man von ner Brücke um sein Leben zu beenden.
ich find Euthanasie eine gute Einstellung zum tod und Deutschland sollte es den Niederlanden weiter führen

mfg
Kati

PS: Euthansie wurde am 10. april in den Niederlanden eingeführt. Die Niederlande sind das einzige Land auf der welt die Euthanasie eingeführt haben

würd mcih über ne Antwort freuen
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Doc Peregrino RE: Strerbehilfe

Hallo Kati,

Hirntod definiert den Tod des Individuums, also wird keiner mehr den restlichen Organismus am Leben erhalten, auch in Deutschland nicht. Es sei denn, der Patient ist für eine Organspende geeignet (dissoziierter Hirntod) und dieser hat zu Lebzeiten zugestimmt (Organspendeausweis). Aber mit der Organspende endet auch die Vitalität des Organismus.

Du meinst vielleicht Koma.

Bitte schaue Dir den Link von Jama am Anfang des Threads von wegen "Sprung von der Brücke" an. Die meisten Patienten wären auch nicht in der Lage sich gewaltsam das Leben zu nehmen - deswegen "aktive Sterbehilfe" Augenzwinkern

In meinem Link vom Ärzteblatt weiter oben findest Du alle Informationen über Gesetzeslagen der jeweiligen Länder (Holland, Schweiz, Deutschland), die Haltung der Ärztekammer und kontroverse Diskussionen. Es ist eben nicht so einfach zu entscheiden, ob ein Leben noch weiter lebenswert ist. Selbst für den Betroffenen mit seiner subjektiven, fatalistischen und vielleicht depressiven Sichtweise.

Selbstmörder sind oft auch nicht in einer absolut auswegslosen Situation, empfinden dieses aber so. Auch diese handeln oft aus einer Depression heraus, die evtl. behandelt werden könnte. Es wurde sich auch schon aus kleineren Gründen das Leben genommen, häufig vergeblich (Hilferuf) und häufig hatte das Leben doch einen Ausweg.

In solchen Situationen kann einem der Blickwinkel für Alternativen fehlen, die trotz der unausweichlichen Situation das Sterben erträglicher und würdevoller machen könnten.

Wie etwa eine wirkungsvolle Schmerztherapie, psychische Unterstützung, evtl. auch antidepressiv-medikamentös.

Das von meiner Seite, obwohl ich Deine eigentliche Frage nicht ganz ausmachen konnte grübelnd
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Annaleptikum RE: Sterbehilfe

Über den Hirntod und die Art und Weise damit umzugehen gibt es aber auch verschiedene Ansichten.Was passiert mit dem Menschen? Ist er noch da, irgendwie? Eine hirntote Frau kann noch ein Kind gebären. Die meisten Ärzte setzen angeblich eine Narkose, wenn sie einem hirntoten Organspender ein Orgen entnehmen. Zeigt das nicht, dass man sich da noch irgendwie unsicher ist?

Es ist eine verdammt harte Thematik. Von dem Bedenken der Suchtgefahr bei Menschen im Finalstadium habe ich auch schon gehört - das sowas von paradox!

Es gibt auch Menschen, die mit Bronchialkarzinom auf die Palliativstation kamen, dann ins Hospiz, dann nach Hause und dort fröhlich weiter lebten. Nicht gesund wurden, aber lebten und nicht nur Tage und Wochen sondern Monate und Jahre. Das sind extreme Einzelfälle, aber ich finde man muss auch diese bedenken. Nicht bei Schmerzmittelentzug wegen Suchtgefahr, sondern beim täglichen Arbeiten mit diesen Menschen. Bei der Wahl von nichtmedikamentösen Therapieformen und eben auch bei der Euthanasie.

Ich würde es eher unter aktiver Sterbehilfe diskutieren, denn Euthanasie praktizierten die Nazis. Und dort entschied nicht der Patient selbst, ob er sterben wollte. Der Kampf der Frau, die sich selbst nciht töten konnte und sterben wollte und damit bis an den obersten Gerichtshof zog war sehr bewegend. Es erschien mir unmenschlich, sie am Leben zu lassen, denn jedem unbeeinträchtigten menschen steht es frei aus dem Fenter zu springen, Überdosen an Medikamente zu schlucken etc. Doch ich bin mir nicht sicher, ob ich der aktiven Sterbehilfe voll zustimmen kann, denn wo ist die Grenze?

Werden Menschen vielleicht sogar dazu überredet werden, dass der Tod das beste für sie ist, so lange bis sie es selbst werden. Von Menschen, die auch nur das beste für Oma wollen? Glaubt man an Gott, stellt sich die Frage nocheinmal auf eine ganz andere Art und Weise...

Na gut, erstmal gute Nacht :-)
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jama

Sterbehilfe (Euthanasie)

Begriffserklärungen

Unter Sterbehilfe bzw. Euthanasie (schöner Tod) versteht man die Verkürzung der Sterbephase eines unheilbar Kranken durch Maßnahmen anderer Personen. Die Maßnahmen können verschiedene sein.

Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen. Beispiele: Beatmung, Dialyse, Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamente (außer Schmerz- und Beruhigungsmittel)

Bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod eines unheilbar kranken Menschen aktiv herbeigeführt. Beispiel: Überdosis an Schmerz- und Beruhigungsmittel, Überdosis an Narkosemittel, Kaliuminjektion

Die indirekte Sterbehilfe ist eine nicht gewollte bzw. gezielte Tötung. Zugunsten einer besseren / stärkeren Schmerzbehandlung wird der vorzeitige Tod in Kauf genommen. Es geht also um die "innere Einstellung" und um die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden bei der Verabreichung von Medikamenten. Dies hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen, muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Die Nichtverabreichung notwendiger starker Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeizuführen, ist unärztlich und kann sogar wegen der nicht ausreichend behandelten Schmerzen als Körperverletzung geahndet werden.

Die aktive Sterbehilfe ist z.B. in den Niederlanden, Belgien, Schweiz und Australien unter Auflagen erlaubt. In Deutschland ist sie verboten.


Abwägung


Folgende Nachteile sehe ich dabei:

1. Missbrauch aus finanziellen Gründen seitens der Krankenhäuser und Entscheidungsträger.
2. Differenzierung, wer es wert ist weiter zu leben.
3. Seitens der Patienten wird die Sterbehilfe meist wegen der Sinnfrage als einziger Ausweg gesehen. "Der Tod ist die Antithese zum Leben und nicht eine mögliche Lösung für Probleme des Lebens!" (sinngemäß aus dem NOVO Artikel: http://www.novo-magazin.de/69/novo6954.htm )

Die Selbstbestimmung des Patienten und der "Eid des Hippokrates" stehen sich gegenüber. Wer darf als letzter entscheiden, ob ein Patient am Leben bleibt oder nicht? Selbstmord wird in Europa mittlerweile gesetzlich toleriert. Im Mittelalter galt es als Verbrechen, wenn man das von Gott geschenkte Leben durch Suizid wieder nahm, was sich im gesellschaftlichen Tod der Angehörigen äußerte.

Nun stellt sich aber die Frage, ob man aktive Sterbehilfe leisten muss, wenn der Patient den dringenden Wunsch äußert, aber er sich diesen Wunsch nicht mehr selbst erfüllen kann, oder wenn der Patient den Wunsch nicht mehr formulieren kann, die Lage und die Angehörigen aber auf einen vorzeitigen Tod plädieren.

Hierzu möchte ich auf die Aussage von Chefin eingehen:

Zitat:
„Ich habe bereits einige mir sehr Nahestehende bei ihrem letzten Weg begleitet. Ja, ich denke, wenn keine Heilung mehr möglich ist, dann haben wir die Pflicht, die Würde des Kranken zu schützen und ihn zu begleiten, und diese Begleitung für den Sterbenden so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die Hospize stellen da eine sehr wichtige Rolle dar!! Mut zu sagen, wir sind nicht die BESTIMMER (auch Gott), sondern unsere Aufgabe ist es ohne Anspruch den Sterbenden mit Zuneigung zu begleiten, wenn er es will, stellt eine viel größere Größe dar als die Apparatemedizin!
Meiner krebskranken Schwester wollten sie das Morphium verwehren im Finalstadium, "weil sie süchtig werden könnte!" Dieser Arzt sollte seine Zulassung zurückgeben. Als meine Schwester dann starb, habe ich einige Zeit gewartet, bevor ich Schwestern und Ärzten Bescheid gab, damit eine Wiederbelebung NICHT mehr möglich war.
Einem Freund haben sie die Schmerzmedikamente entzogen, um ihn OP-fähig zu machen; ja warum eigentlich? (Er sollte ein Implantat bekommen, damit man vielleicht darüber irgendwann mal Medikamente alizieren könnte, er starb aber vorher) Er hatte den "Vorteil", dass der Schmerz ihm den Verstand raubte und er zumindest sein Sterben nicht mehr mitbekam!
Zynismus pur!
Jedem Hund erspart man diese Tortur! Wir müssen uns endlich von der Vergangenheit unserer Eltern und Großeltern befreien und einfach mal bereit sein, offen und ehrlich zu diskutieren und auch neue, humane Handlungsansätze wagen.“


In diesem Beispiel kann man folgende beiden Möglichkeiten diskutieren:
1. Aktive Sterbehilfe im auswegslosen Fall oder
2. aktive Palliativmedizin mit maximaler Linderung von Schmerz und Leid.

Schmerzmedikamente wegen der Suchtgefahr bei Patienten mit hoffnungsloser Prognose zu entziehen mit dem Argument der Abhängigkeitsentwicklung klingt selbst für Laien sinnlos und unlogisch. Davon mal abgesehen ist die Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung bei korrekt durchgeführter Therapie mit konstanten Medikamentenspiegeln eher gering. Ein anderes Problem ist die Toleranzentwicklung (Valium). Bei Problemen mit der Medikation muss diese umgestellt werden, auch im Falle der Operation. Dieser so genannte Port (Applikationsimplantat) hätte die Schmerztherapie bestimmt vereinfacht und verbessert.

Aber wenn man für die aktive Sterbehilfe argumentiert, darf dieses nicht geschehen, indem man sich dabei auf die falsche Anwendung der anderen Methode bezieht. Wenn das eine nicht optimal angewendet wurde, ist es ja kein Argument für die Alternative.

Ein überspitztes Beispiel: "Weil viel zu leichtfertig und missbräuchlich aktive Sterbehilfe geleistet wird, anstatt therapeutische Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte sie abgeschafft werden." (Zitat von Doc Peregrin Ansage )

Im Vordergrund sollte das Wohlergehen des Patienten stehen, das man über die Schmerzlinderung erreichen sollte. Erst wenn eine Schmerzlinderung nicht mehr möglich ist und man ein menschenwürdiges Leben nicht mehr gewährleisten kann, sollte man aktive Sterbehilfe erwägen. Wie bei der embryonalen Stammzellenforschung gibt es aber auch hier einen philosophischen Knackpunkt. Die Definition der Menschenwürde ist nämlich nicht exakt möglich. So werden je nach Lebenseinstellung einige Leute geistige Retardation und andere körperliche Beeinträchtigungen verschiedener Ausmaße als menschenunwürdig definieren.

Erlaubte man allerdings die aktive Sterbehilfe, wie in den Niederlanden, so könnte man sich nicht sicher sein, dass die Entscheidungsträger sich in ihrer Entscheidung nicht von anderen Faktoren beeinflussen lassen, die mit dem Wohlergehen des Patienten nicht zu vereinbaren sind. Auf Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen lastet nämlich ein immenser finanzieller Druck, der sie zur Erstellung einer Rangliste in der Verteilung der Ressourcen zwingt (wie in meiner moralisch-ethischen Biographie erläutert). Sterbenskranke Patienten sind in diesen Ranglisten unten angesiedelt. Es liegt also nahe, dass die Krankenhäuser bei sterbenskranken Patienten, die ihren Willen nicht formulieren konnten / können, eher dazu tendieren aktive Sterbehilfe zu leisten, obwohl weiterhin noch ein schmerzfreies Weiterleben gewährleistet werden könnte. Die Anzahl der strittigen Fälle, die gemeldet wurden, soll in den Niederlanden nicht gering sein (an die 2000 / Jahr), wobei die Dunkelziffer wohl weit aus höher liegt, da nicht jeder Arzt die aktive Sterbehilfe meldet (aus Angst vor der bürokratischen Mühle und den möglichen Sanktionen; näheres siehe Dossier des deutschen Ärzteblatts: http://www.aerzteblatt.de/v4/dossiers/default.asp?id=8). Die nächste Frage ist, wer es sich anmaßen kann zu differenzieren, wessen Leben es wert es noch gelebt zu werden. Dies steht auch im Widerspruch zur Moral der Gleichheit allen Lebens (Justice in der Bioethik).

Es ist schwer einen allgemein gültigen und erschütterungsfreien Schluss zu ziehen, weshalb ich ihn nur für mich ziehen möchte:

Als Arzt würde ich soweit wie möglich den Weg der Palliativmedizin gehen, um dem Patienten mindestens Schmerzfreiheit zu gewährleisten, und mich ansonsten je nach Patient und Situation danach richten, was meiner (derzeitigen) Definition eines menschenwürdigen Lebens sowie meinem Gewissen gerecht wird. Aktive Sterbehilfe werde ich dabei wohl nicht kategorisch ausschließen können, wobei das die letzte Maßnahme sein wird, die ich erwäge.
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Aphro

Ein weiteres Problem bei der Euthanasie ist die Rechtfertigungsfrage, die dann auftritt, wenn sich der Patient trotz der Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe entscheidet, weiterzuleben. Damit würde er nicht nur dem Gesundheitssystem zur Last fallen, sondern sich auch selbst seinen Mitmenschen aufbürden (jedenfalls könnte jemand das so auffassen). Die Entscheidung des Patienten, ob Sterbehilfe ja/nein wäre also keine freie Entscheidung mehr, da er ja diese Gedanken iim Hinterkopf hat oder auf jeden fall haben könnte. Außerdem gibt es ja in der Palliativmedizin gute Möglichkeiten, Schmerz zu lindern, also eine passive Sterbehilfe. Wenn nötig kann man ja auch sedierend wirkende Medikamente einsetzen, um eine noch stärkere Schmerzbehandlung zu ermöglichen. Das muss natürlich mit dem Patienten abgesprochen werden, da bestimmt nicht jeder total benommen in den Tod taumeln möchte.

Auch sehr wichtig ist, dass der Arzt einen großen Ermessensspielraum hat, in dem er keinem Juristen rechenschaftspflichtig wird. Es sieht nämlich schon heute so aus, dass neben jedem Krankenbett irgendein Anwalt steht und aufpasst, dass der Arzt auch alles richtig macht. Daran ist im Grunde nichts einzuwenden, doch Anwälte haben nunmal Ahnung von Gesetzen, aber nicht von der Arzt-Patienten-Beziehung. Wo kämen wir denn dann hin? Da könnte man ja gleich jedes Krankenbett in den Gerichtssaal stellen.

Liebe Grüße
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maia_rose

Aphro's Argument finde ich sehr wichtig. Angenommen es ist legal bei einem todkranken Menschen aktive Sterbehilfe zu leisten, dann wird damit ja sozusagen die "Lizenz zum Töten" vergeben, oder? Denn, wer kann im Nachhinein noch wirklich feststellen, ob der Patient mit dieser Maßnahme einverstanden war? Natürlich, eine Patientenverfügung, bzw. das schriftliche Einverständnis des Betroffenen - das wäre eine Möglichkeit. Aber auch da weiß doch niemand, ob das WIRKLICH der Willen des Patienten war.
Auch die Sache mit den Organspenden - die Möglichkeit schnell an Organe zu kommen bleibt sicher nicht ungenutzt, sodass die aktive Sterbehilfe möglicherweise nur ein Vorwand sein kann...

Auf der anderen Seite gibt es da die Fälle, von denen uns Chefin zwei genannt hat. Ein qualvolles Vor-sich-hin-Leben ist schließlich auch nicht vertretbar.
Deshalb finde ich, dass Euthanasie mit vielen rechtlichen Einschränkungen auch in Deutschland eingeführt werden sollte. Aber - wie gesagt - mit vielen Einschränkungen
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sarina nummer RE: Sterbehilfe (Euthanasie)

Hallo mein Name ist Sarina Nummer,
ich habe mal ne große frage an euch!
Was ist der Unterschied von Sterbehilfe und Sterbebegleiter??
Es währe echt nett wenn sie mir helfen würden weil ich und meine Klasse Gerade das Tehma Sterben haben und meine Klasse und ich brachten ganz dringend ihre Hilfe dabei.




Danke Schön udn Vielen Dank


Sarian nummer


Und ihre Klasse 9e
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Wonneproppen RE: Sterbehilfe (Euthanasie)

Hallo Sarian,

da habt ihr euch ein großes Thema ausgesucht.

Euthanasie, aktive und passive Sterbehilfe....
Die Begleitung am Ende des Lebens.

Unter dem Begriff Sterbehilfe werden aus ärztlicher Sicht
Maßnahmen beschrieben, die unheilbar kranken Menschen mit ungünstiger Prognose
(man schreibt dann infauste Prognose; heißt, wenn man die Lebensaussichten nicht verbessern kann)
ein schmerzloses Sterben ermöglichen solllen
.
Es kommen in der Palliativmedizin Schmerz- und Leidenlindernde Maßnahme zur Anwendung.... Medikamente, Atemhilfe, Ernährungs- und Flüssigkeitssubstitution u.a.

Juristisch gesehen (deutsches Recht) ist aktive Sterbehilfe nach § 211 StGB Mord oder nach § 221 StGB Totschlag. Ein Arzt macht sich also strafbar, wenn er auf Wunsch des Patienten hin den Tod beschleunigt ( Tötung auf Verlangen) oder aus eigener Initiative das vorzeitige Ende setzt.
Passive Sterbehilfe: Darunter fällt das aktive Unterlassen einer Sterbehilfe, die durch lebensverlängernde Maßnahmen gekennzeichnet ist. Auch das ist in Deutschland strafbar. Jedoch müssen diese lebensverlängernden Maßnahmen nicht um keden Preis fortgeführt werden. Die Übergänge sind fließend und sehr schwer zu differenzieren.
Sterbebegleitung ist die psycho-soziale Betreuung eines Menschen, der den Tod vor Augen hat. Sterbebegleitung macht jeder, der sich um den Sterbenden kümmert. Du, wenn Du Deiner Oma die Hand hälst während ihrer letzten Tage, Wochen, Stunden.... der Pastor, der mit dem Sterbenden betet, die Hospizmitarbeiter, die sich rund um die Uhr kümmern, die da sind, Zeit zum Zuhören haben, mit den Unheilbar kranken singen, reden, was weiß ich...
Einen Sterbenden zu begleiten ist zeitweise auch sehr anstrengend. Weil die Atmosphäre sehr erdrückend sein kann, weil man als Angehöriger nicht gehen lassen kann, weil man als Sterbender wütend oder ohnmächtig traurig ist... dennoch gibt es auch glückliche Momente, auf dem letzten Stück des Weges ... und ein Verstorbener mit zufriedenen, entspannten Gesichtszügen, ja, den gibt es wirklich.


LG
Wonneproppen
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pico57

Sehr wichtiges Thema !

Kann ein Patient rein rechtlich, in einer Vefügung welche im Zustand geistiger Gesundheit verfasst wird,notariell beglaubigt wird, die Anwendung von passiver und indirekter Sterbehilfe verlangen ?

Mir scheint für den Arzt fast dasselbe Problem zu bestehen wie bei der Verweigerung von Blutkonserven - ich beziehe mich auf Erwachsene Personen - bei einer gewissen Glaubenszugehörigkeit.
Stirbt der Patient deswegen - ist das dann Tötung auf Verlangen ??
Der Arzt hat zwar über die Risiken aufgeklärt aber der Patient besteht auf sein Recht NEIN zu sagen !?

Wo hört die Selbstbestimmung des Patienten auf ?

Kann der Arzt bei Selbstgefährdung über den Willen des Patienten hinweg zu dessen Gunsten entscheiden - ( wie etwa amtsärztliches Parere bei Suizidgefährung )

Was bitte ist das Beste für einen Patienten ?
 
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